AGB
Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der Firma KBL GmbH im Geschäftsverkehr mit Unternehmern
- 1 Geltungsbereich unserer Geschäftsbedingungen
Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber unseren Verbrauchern und betreffen den Verkauf von Produkten. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen
abweichender Bedingungen des Kunden die vertraglichen Leistungen erbringen.
- 2 Preise, Zahlungsbedingungen
- Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.
- Aufrechnungsrechte oder ein Zurückbehaltungs-recht des Kaufpreises stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Gleiches gilt hinsichtlich der Leistungs-verweigerungs- und Zurückbehaltungsrechte des Kunden.
- 3 Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, die Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, informieren Sie die KBL GmbH unter marketing@kbl.de, über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Die Kosten für das Rückversenden der Ware werden vom Kunden getragen.
- 4 Gefahrübergang, Verpackung und Versand
- Die Lieferung der Ware erfolgt ab FCA Laderampe unseres Werkes in Dernbach.
- Vereinbaren wir abweichend von Ziffer 1 einen Versand der Ware, so erfolgt dieser auf Gefahr und Kosten des Kunden. Mangels besonderer Vereinbarung steht uns die Wahl der Versendungsart frei.
- Wir haften in den vorstehend unter Ziffer 2 dieser Bestimmung genannten Fälle für das Verschulden eigener Transportpersonen nur dann, wenn uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Verpackungsmaterial wird von uns nicht zurückgenommen.
- Eine Transportversicherung wird nur auf Wunsch des Kunden abgeschlossen. Die Kosten hierfür sind vom Kunden zu erstatten.
- 5 Mängel
- Es liegt kein Sachmangel vor, wenn wir dem Kunden eine zu geringe Menge oder eine höherwertige Ware liefern. Im Falle einer zu geringen Mengenlieferung besteht lediglich ein Anspruch auf Nachlieferung der fehlenden Menge.
- Erfüllungsort für die Erbringung der Nacherfüllung ist unser Geschäftssitz. Der Kunde hat die Sache zur Prüfung des gerügten Mangels sowie zur Durchführung der Nacherfüllung an unseren Geschäftssitz zu bringen bzw. uns zuzusenden.
- Die Nacherfüllung erfolgt nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache. Die Mangelbeseitigung erfolgt durch die Lieferung eines mangelfreien Ersatzteils.
- Wir übernehmen keine Haftung für die Freiheit der Ware von Rechten oder Ansprüchen Dritter, die auf gewerblichem oder geistigem Eigentum beruhen. Die Überprüfung der Schutzrechtslage im Bestimmungsland ist ausschließlich Sache des Kunden. Soweit uns Schutzrechte bezüglich der Ware im Bestimmungsland bekannt sind, werden wir sie dem Kunden mitteilen.
- 6 Haftung
- Wir haften für jede schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit im gesetzlichen Umfang.
- Im Übrigen sind Ansprüche des Kunden ausgeschlossen.
- Ziffer 2 gilt nicht,
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits;
- soweit eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz besteht,
- wenn wir den Mangel arglistig verschweigen,
- wenn wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache / unserer Leistung oder eine Haltbarkeitsgarantie übernommen haben und der Mangel dieser Garantie unterfällt,
- für Ansprüche, die auf einer schuldhaften Verletzung unserer Pflicht zur Übergabe des Kaufgegenstands frei von Sach- und Rechtsmängeln und unserer Pflicht zur Verschaffung des Eigentums hieran beruhen;
- Die Haftung ist auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertragsschlusses typischerweise gerechnet werden muss.
- Der Anspruch des Kunden auf Ersatz des Verzögerungsschadens ist bei leichter Fahrlässigkeit unsererseits auf 50 % des vereinbarten Kaufpreises beschränkt.
- 7 Eigentumsvorbehalt
- Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Bezahlung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen in eine laufende Rechnung auf-genommen werden und der Saldo gezogen oder anerkannt ist.
- Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsverkehr weiter zu verkaufen. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung berechtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Ist der Kunde im Verzug, haben wir Anspruch auf Auskunft über die abgetretenen Forderungen und auf Vorlage der dazugehörigen Unterlagen nebst Offenlegung der Abtretung durch den Kunden. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit diese den Wert der zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigen.
- Sind die Vereinbarungen gemäß § 8 Ziffer 1 und / oder 2 unwirksam oder sollten diese unanwendbar sein, so ist der Kunde nach seiner Wahl verpflichtet, eine anderweitige, nach dem anwendbaren Recht zulässige Sicherheit zu stellen, die dem Eigentumsvorbehalt dem Sinne nach am Nächsten kommt oder eine gleichwertige Sicherheit darstellt. Der Kunde verpflichtet sich ferner, alle nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen zur Begründung und Bewilligung dieser Sicherheiten notwendigen Maßnahmen durchzuführen und uns auf Verlangen nachzuweisen.
- 8 Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Leistungen, insbesondere für Zahlungspflicht des Kunden, ist unser Geschäftssitz.
- 9 Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann, gilt Folgendes: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Verpflichtungen und Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz.
Wir behalten uns das Recht vor, den Kunden an dessen Geschäftssitz zu verklagen.
- 10 Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- 11 Nichtigkeit einer Klausel
Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien sind im Falle einer unwirksamen Bestimmung verpflichtet, über eine wirksame Ersatzregelung zu verhandeln, die dem von den Parteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
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Stand 10.06.2022
